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Pflegeberufe - Weiterbildung

 

 

Weiterbildung in der Pflege

 

Nach Abschluss der Ausbildung können sich die Pflegenden für eine Spezialisierung entscheiden und sich als Fachkraft weiter qualifizieren.

In Niedersachsen bestehen geschützte Weiterbildungsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen für die

 

Voraussetzung für die Teilnahme ist die Berechtigung zur Führung der nach den Zugangsvoraussetzungen entsprechenden staatlich anerkannten Berufsbezeichnung (z. B. Altenpflegerin/Altenpfleger, Gesundheits- und KrankenpflegerIn und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn).

 

Anerkannte Weiterbildungsstätten bieten Weiterbildungsmaßnahmen an, die jeweils 720 Unterrichtsstunden umfassen und nicht länger als drei Jahre dauern dürfen. Unterricht und Praktika wechseln sich in der Durchführungsphase ab.

 

 

Info:

 

 

 

 

 

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