Pflegeberufe - Weiterbildung
Weiterbildung in der Pflege
Nach Abschluss der Ausbildung können sich die Pflegenden für eine Spezialisierung entscheiden und sich als Fachkraft weiter qualifizieren.
In Niedersachsen bestehen geschützte Weiterbildungsbezeichnungen in den Gesundheitsfachberufen für die
Fachkraft für Intensiv- und Anästhesiepflege
Fachkraft für onkologische Pflege
Fachkraft für psychiatrische Pflege
Fachkraft für ambulante Pflege
Fachkraft für operative und endoskopische Pflege
Fachkraft für Hygiene in der Pflege
Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege
Pflegedienstleiterin/Pflegedienstleiter
Lehrkraft für Pflege, Lehrkraft für das Hebammenwesen
Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung.
Voraussetzung für die Teilnahme ist die Berechtigung zur Führung der nach den Zugangsvoraussetzungen entsprechenden staatlich anerkannten Berufsbezeichnung (z. B. Altenpflegerin/Altenpfleger, Gesundheits- und KrankenpflegerIn und Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn).
Anerkannte Weiterbildungsstätten bieten Weiterbildungsmaßnahmen an, die jeweils 720 Unterrichtsstunden umfassen und nicht länger als drei Jahre dauern dürfen. Unterricht und Praktika wechseln sich in der Durchführungsphase ab.
Info:
Weiterbildungsstätten "Pflegedienstleiterin / Pflegedienstleiter"
Weiterbildungsstätten "Lehrkraft für Pflege, Lehrkraft für das Hebammenwesen"
Weiterbildungsstätten "Fachkraft für sozialpsychiatrische Betreuung"
Weiterbildungsstätten "Fachkraft für Leitungsaufgaben in der Pflege"
Weiterbildungsstätten "Fachkraft Intensiv- und Anästhesiepflege"
Weiterbildungsstätte "Fachkraft für operative und endoskopische Pflege"
Die "Verordnung über die Weiterbildung in Gesundheitsfachberufen" finden Sie in unserem >Download-Bereich<.