Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Der theoretische Teil wird an einer
Krankenpflegeschule vermittelt, der praktische Teil im Krankenhaus und in
ambulanten Einrichtungen absolviert. Während des praktischen Einsatzes
werden die Auszubildenden angeleitet.
Es
wird für die Dauer der Ausbildung ein Ausbildungsvertrag geschlossen und
eine Ausbildungsvergütung gewährt. Die gesundheitliche Eignung muss
nachgewiesen sein.
Gesundheits- und KrankenpflegerInnen werden in und für Krankenhäuser ausgebildet, aber sie
können z. B. auch in Rehabilitationskliniken, beim Medizinischen Dienst der
Krankenkassen, den Gesundheitsämtern tätig werden oder sich nach der
Ausbildung und einigen Jahren Berufstätigkeit für die Wahrnehmung spezieller
Aufgaben (ambulante Pflege, Intensiv- und Anästhesiepflege, Hygiene, Leitung
etc.) weiter bilden.
Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und Krankenpfleger lernen während der Ausbildung,
Pflegesituationen aktiv zu gestalten. Sie ermitteln den Pflegebedarf,
handeln nach pflegefachlichen Gesichtspunkten und überprüfen die Qualität
und Auswirkung ihrer Pflege. Daneben beraten und begleiten sie
Patientinnen/Patienten und ihre Angehörigen bei der Weiterführung der
Pflege. Es werden Dokumentationssysteme eingesetzt, die Auskunft über
Pflegeziele, Pflegehandlungen und Verlauf der Pflege geben. So wird Pflege
transparent gemacht und als eigenständige Leistung dargestellt.