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Pflegeberufe - Krankenpflege

 

 

 

Gesundheits- und KrankenpflegerIn

 

 

 

Die Voraussetzungen

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Die Voraussetzungen für die Aufnahme einer Berufsausbildung zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn sind:

  • dass eine gesundheitliche Eignung gegeben ist
     

  • der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung
     

  • eine Erlaubnis als KrankenpflegehelferIn.
     

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Die Dauer der Ausbildung und die Ausbildungsstätten

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Die Berufsausbildung dauert drei Jahre. Der theoretische Teil wird an einer Krankenpflegeschule vermittelt, der praktische Teil im Krankenhaus und in ambulanten Einrichtungen absolviert. Während des praktischen Einsatzes werden die Auszubildenden angeleitet.

Es wird für die Dauer der Ausbildung ein Ausbildungsvertrag geschlossen und eine Ausbildungsvergütung gewährt. Die gesundheitliche Eignung muss nachgewiesen sein.

 

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Tätigkeitsfelder und Aufgaben

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Gesundheits- und KrankenpflegerInnen werden in und für Krankenhäuser ausgebildet, aber sie können z. B. auch in Rehabilitationskliniken, beim Medizinischen Dienst der Krankenkassen, den Gesundheitsämtern tätig werden oder sich nach der Ausbildung und einigen Jahren Berufstätigkeit für die Wahrnehmung spezieller Aufgaben (ambulante Pflege, Intensiv- und Anästhesiepflege, Hygiene, Leitung etc.) weiter bilden.

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Gesundheits- und KrankenpflegerInnen und Krankenpfleger lernen während der Ausbildung, Pflegesituationen aktiv zu gestalten. Sie ermitteln den Pflegebedarf, handeln nach pflegefachlichen Gesichtspunkten und überprüfen die Qualität und Auswirkung ihrer Pflege. Daneben beraten und begleiten sie Patientinnen/Patienten und ihre Angehörigen bei der Weiterführung der Pflege. Es werden Dokumentationssysteme eingesetzt, die Auskunft über Pflegeziele, Pflegehandlungen und Verlauf der Pflege geben. So wird Pflege transparent gemacht und als eigenständige Leistung dargestellt.

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Info:

 

 

 

 

 

 

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