Die Voraussetzungen für
die Aufnahme einer Berufsausbildung zur Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn
sind:
dass eine gesundheitliche Eignung gegeben ist
der Realschulabschluss oder eine andere gleichwertige abgeschlossene Schulbildung
als weitere Möglichkeit eine gleichwertige Schulbildung zusammen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die mindestens zwei Jahre gedauert hat oder eine Erlaubnis als KrankenpflegerIn, die nach einer landesrechtlich geregelten, mindestens einjährigen Dauer erworben wurde.
Die Ausbildung zur
Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn dauert ebenfalls drei
Jahre und wird an Kinderkrankenpflegeschulen und Kinderkrankenhäusern
bzw. Kliniken mit Kinderstationen oder Säuglingsstationen durchgeführt.
Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn werden speziell für die
Pflege von Kindern und Jugendlichen ausgebildet. Neben ihren pflegerischen
Aufgaben, die sie wie in der Krankenpflege lernen und ausüben, betreuen
und trösten sie die Kinder oder spielen auch mit ihnen. Darüber
hinaus halten sie engen Kontakt zu den Eltern, binden sie in die Pflege mit
ein und leiten sie bei der häuslichen Pflege an. Ihre Aufgabengebiete und
Tätigkeitsfelder finden sie in den Kliniken mit speziellen Stationen
für Säuglinge und Kindern, aber auch Behinderteneinrichtungen,
Kinderheime oder Kurkliniken bieten ihnen einen Arbeitplatz.