Für die Aufnahme einer
Berufsausbildung in der Altenpflege sind folgende Voraussetzungen
erforderlich:
Sekundarabschluss I - Realschulabschluss
oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
Hauptschulabschluss oder ein als
gleichwertig anerkannter Abschluss und eine erfolgreich abgeschlossene
mindestens zweijährige Berufsausbildung und den
Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand oder eine
abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer oder
die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer sowie
die gesundheitliche Eignung zur
Ausübung des Berufs.
Die Dauer der Ausbildung
beträgt drei Jahre. Der theoretische Teil der Ausbildung wird an
Berufsfachschulen unterrichtet und der praktische Teil findet in
stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe statt. Für die Dauer
der Ausbildung wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag mit dem Träger der
praktischen Ausbildung geschlossen. Es wird in der Regel eine
Ausbildungsvergütung gezahlt.
Die Ausbildung befähigt dazu,
in stationären, teilstationären und ambulanten
Arbeitsbereichen tätig zu werden. Darüber hinaus lassen sich in der
offenen Altenhilfe, Beratungsstellen und dem Medizinischen
Dienst der Krankenkassen ebenfalls Tätigkeitsfelder besetzen.
Durch die
Ausbildung verfügen die Altenpflegerinnen und Altenpfleger über ein
Qualifikationsprofil, das durch Erfahrung, präziser Beobachtung und
Kommunikation geprägt ist und das durch kontinuierliche Aneignung
pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse gezielt weiter entwickelt wird.
Zu den Aufgaben gehört die
Erhebung der Pflegeanamnese und des individuellen Pflegebedarfs
ebenso wie die Entwicklung von Pflegezielen. Dabei werden immer die
Bedürfnisse, Gewohnheiten und Wünsche der zu pflegenden Person mit bedacht
und berücksichtigt. Ziel ist es, die Selbständigkeit der alten Menschen so
weit wie möglich zu erhalten und erst dann Unterstützung anzubieten, wenn
die alltäglichen Verrichtungen nicht mehr alleine zu bewältigen sind.
Die Durchführung und
Überprüfung der Pflege geschieht selbständig unter sach- und
fachgerechten Gesichtspunkten. Es werden Dokumentationssysteme geführt, die
Auskunft geben über Ergebnis und Qualität der Pflege. Eine wesentliche Rolle
in der Berufsarbeit spielt das Team in dem und mit dem gearbeitet
wird. Denn nur im Zusammenspiel der Pflegenden und anderer Berufe
gelingt eine kontinuierliche und verlässliche pflegerisch-medizinische und
psycho-soziale Betreuung alter Menschen.