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Pflegeberufe - Altenpflege

 

 

 

Altenpflegerin/Altenpfleger

 

 

 

Die Voraussetzungen

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Für die Aufnahme einer Berufsausbildung in der Altenpflege sind folgende Voraussetzungen erforderlich:

  • Sekundarabschluss I - Realschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
     

  • Hauptschulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluss und eine erfolgreich abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung und den Berufsschulabschluss oder einen gleichwertigen Bildungsstand oder eine abgeschlossene Ausbildung als Altenpflegehelferin/Altenpflegehelfer oder die Erlaubnis als Krankenpflegehelferin/Krankenpflegehelfer sowie
     

  • die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufs.

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Die Dauer der Ausbildung und die Ausbildungsstätten

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Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre. Der theoretische Teil der Ausbildung wird an Berufsfachschulen unterrichtet und der praktische Teil findet in stationären und ambulanten Einrichtungen der Altenhilfe statt. Für die Dauer der Ausbildung wird ein schriftlicher Ausbildungsvertrag mit dem Träger der praktischen Ausbildung geschlossen. Es wird in der Regel eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

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Tätigkeitsfelder und Aufgaben

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Die Ausbildung befähigt dazu, in stationären, teilstationären und ambulanten Arbeitsbereichen tätig zu werden. Darüber hinaus lassen sich in der offenen Altenhilfe, Beratungsstellen und dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen ebenfalls Tätigkeitsfelder besetzen.

Durch die Ausbildung verfügen die Altenpflegerinnen und Altenpfleger über ein Qualifikationsprofil, das durch Erfahrung, präziser Beobachtung und Kommunikation geprägt ist und das durch kontinuierliche Aneignung pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse gezielt weiter entwickelt wird.

Zu den Aufgaben gehört die Erhebung der Pflegeanamnese und des individuellen Pflegebedarfs ebenso wie die Entwicklung von Pflegezielen. Dabei werden immer die Bedürfnisse, Gewohnheiten und Wünsche der zu pflegenden Person mit bedacht und berücksichtigt. Ziel ist es, die Selbständigkeit der alten Menschen so weit wie möglich zu erhalten und erst dann Unterstützung anzubieten, wenn die alltäglichen Verrichtungen nicht mehr alleine zu bewältigen sind.

Die Durchführung und Überprüfung der Pflege geschieht selbständig unter sach- und fachgerechten Gesichtspunkten. Es werden Dokumentationssysteme geführt, die Auskunft geben über Ergebnis und Qualität der Pflege. Eine wesentliche Rolle in der Berufsarbeit spielt das Team in dem und mit dem gearbeitet wird. Denn nur im Zusammenspiel der Pflegenden und anderer Berufe gelingt eine kontinuierliche und verlässliche pflegerisch-medizinische und psycho-soziale Betreuung alter Menschen. 

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Info:

 

 

 

 

 

 

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